Blog

In unserem Blog finden Sie viele spannende Artikel rund um die Themen i‑effect®, EDI und IBM i. Wenn Sie Vorschläge haben für einen Thema, das Sie interessiert, freuen wir uns auf Ihre Vorschläge.

EDI IT-Förderprogramm Staatliche Finanzierung

IT-Förderprogramme: finanzieller Rückenwind für die neue EDI-Lösung

Kurzfassung - Auf Bundes- und Landesebene gibt es zahlreiche Förderprogramme, die Unternehmen aus dem Mittelstand bei der Investition in die Digitalisierung unterstützen – zum Beispiel für die Einrichtung einer neuen EDI-Infrastruktur.

Dienstag, 30. Juli 2019
IT-Förderprogramme finanzieller Rückenwind für die neue EDI-Lösung

Dass Deutschland bei der Digitalisierung im internationalen Maßstab hinterherhinkt, ist keine Neuigkeit. Nicht nur der Staat muss mehr tun – Stichwort Breitbandausbau – sondern auch viele Unternehmen sollten jetzt in die Digitalisierung ihres Betriebs und ihrer Prozesse investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Was viele nicht wissen: Sie können dafür staatliche Unterstützung beantragen. Wer sich also schon immer einmal mit elektronischer Kommunikation und EDI-Verkehr beschäftigten wollte, für den ist jetzt die Zeit ideal. Es existieren zahlreiche Förderprogramme, die mittelständische Unternehmen bei der Einrichtung neuer IT-Infrastrukturen unterstützen. Und dazu gehören zweifellos auch EDI-Lösungen, für deren Einrichtung man sich am besten eines EDI-Dienstleisters bedient.

Übergeordnet gibt es die bundesweite Initiative „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Programm unterstützt selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die in die Bereiche „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ investieren wollen und dabei mit einem autorisierten Beratungsunternehmen zusammenarbeiten. Im Klartext: Wer sich mit EDI beschäftigt, erhält die Kosten für die Beauftragung eines Spezialisten wie der menten GmbH z.T. erstattet. Förderfähig sind 50 % der Projektkosten vor Steuern. Voraussetzung bei go-digital: Das Unternehmen hat weniger als 100 Beschäftigte, erzielte im Jahr vor Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro und besitzt eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung.

Auch in den einzelnen Bundesländern wird die Investition in neue Softwareprodukte, IT-Projekte und -dienstleistungen auf vielerlei Art unterstützt. So vergibt Bayern den „Digitalbonus“, der in zwei Förderbereiche eingeteilt ist: Digitalisierung und IT-Sicherheit. Mit ihren integrierten Sicherheitsmaßnahmen trifft die EDI-Lösung i‑effect® diese Voraussetzung ideal. „BIG Digital“ in Brandenburg, „DigiTrans“ in Mecklenburg-Vorpommern, „Mittelstand.innovation“ in Nordrhein-Westfalen sind weitere Beispiele – nahezu jede Landesregierung fördert Digitalisierungsbestrebungen kleiner und mittelständischer Unternehmen – Recherche lohnt sich!

Jetzt Kontakt aufnehmen! Zurück zur Übersicht
Telefon
Telefon
Kontaktformular
Kontaktformular

Sie haben weitere Fragen? Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für Rückfragen dauerhaft gespeichert werden. Absenden
Live-Chat
Live-Chat

Wie können wir Ihnen behilflich sein? Chatten Sie mit uns! Einer unserer Experten wird unverzüglich für Sie zur Verfügung stehen.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für Rückfragen dauerhaft gespeichert werden. Chat starten
Betriebsferien vom 24.12. bis 31.12.Wir sind vom 24. Dezember bis einschließlich 31. Dezember im Betriebsurlaub. In dringenden Fällen steht unser Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Bitte hinterlassen Sie unter +49 2202 23990 eine Mailboxnachricht, sofern Sie dringende Unterstützung benötigen.